Einer sogenannten Konversion (Umwandlung eines Militärflughafens in einen Verkehrsflughafen) muss eine UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) vorausgehen

Zitat:

"Lärmbetroffene Anwohner, die sich gegen die Genehmigung der Öffnung eines ehemaligen Militärflugplatzes für die zivile Nutzung (Konversion) zur Wehr setzen, können im Rahmen ihres luftverkehrsrechtlichen Anspruchs auf gerechte Abwägung geltend machen, dass ihre Lärmschutzbelange wegen des Unterlassens einer erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) fehlerhaft ermittelt, bewertet und gewichtet worden seien."

Das recht umfangreiche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am Beispiel des Flughafens Weeze/Niederrhein (Umwandlung 2001) finden Sie hier:

http://lexetius.com/2008,3806