Ein Anwohner klagte erfolgreich gegen die Herabsetzung der Mindestflughöhe von 450 m auf 150 m während der ILA-Flugveranstaltung durch die Genehmigungsbehörde.
Das Urteil des Landgerichts Berlin-Brandenburg im Wortlaut über folgenden Link:
Ein Anwohner klagte erfolgreich gegen die Herabsetzung der Mindestflughöhe von 450 m auf 150 m während der ILA-Flugveranstaltung durch die Genehmigungsbehörde.
Das Urteil des Landgerichts Berlin-Brandenburg im Wortlaut über folgenden Link: